Umgang mit Leistungsbeurteilungen
Halloele,
einmal jährlich finden bei uns Personalgespräche statt. Im Vorfeld wird eine Eigenberurteilung der Leistung durch den AN durchgeführt, die der Vorgesetzte anschaut und dann mit seiner eigenen Beurteilung ergänzt/ersetzt. Das Resultat bekommt dann der AN wieder, und im Gespräch wird das dann diskutiert, und im Normalfall können auch noch Korrekturen eingearbeitet werden. Soweit der Prozess, der ja erstmal ganz gut aussieht.
Die Beurteilung liegen bei uns elektronischer Form vor und werden grundsätzlich getrennt von den Personalakten gehalten.
Es hat nun einen Fall gegeben, wo eine nachweislich falsch abwertende Beurteilung angeblich wegen Schließung der Datenbank nicht mehr korrigiert werden konnte, und der Vorschlag gemacht wurde, einen Ausdruck einer korrigierten Version zur Personalakte zu legen. Die falsche Version bleibt in der Datenbank lesbar und Grundlage für die Weiterentwicklungsmöglich keiten den AN.
Ich habe im Hinterkopf, dass es ein Gesetz in Bezug auf den Zusammenhang Beurteilung/Personalakte gibt, ich finde den Text aber nicht mehr. Einen TV gibt es nicht. Ein Literaturverweis würde mir also schon helfen.
Wer kann mir sagen, wie die rein gesetzliche Lage in Bezug auf die Haltung der Beruteilungen ist?
Um den Faden weiter zu spinnen, wie kann ich den AN dabei unterstützen, dass er zu einem korrekten Zwischenzeugnis kommt? Die Zeugnisse werden halbautomatisch aus der Datenbank erzeugt, und ein Rechtsstreit ist wenig hilfreich, solange der betroffene AN nicht einen neuen AG gefunden hat...
Danke im Voraus,
Gruss, Ganymed
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