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hallo,
wenn man in einer Betriebsversammlung einen Wahlvorstand wählt und nach Empfehlung der einschlägigen Seiten auch möglichst Ersatzmitglieder wahlen soll. Wie sieht das mit deren Kü-schutz aus. Haben die einen von Anfang an, oder nur wenn Sie als Ersatzmitglied zur Wahlvorstandversammlung geladen werden (analog zu den Ersatzmitgliedern des BR) oder gar nicht? Besten Dank für Eure Hinweise. |
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