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Ein Mitarbeiter arbeitet einige Jahre als Teilzeitkraft und bekommt bei Übernahme in Vollbeschäftigung einen neuen Arbeitsvertrag mit Probezeit von 6 Monaten. Dann wird er, da er an sich lange genug in der Firma ist, in den Betriebsrat gewählt. Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Kündigungsschutz, wenn die Probezeit an sich noch nicht vorbei ist?
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