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Alt 30.06.2011, 13:27
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Standard Entlastung von Abteilungen, in denen teilfreigestellte BR-Mitglieder arbeiten.

Teilfreigestellte (nicht freigestellte) Betriebsratsmitglieder fehlbelasten die Abteilungen, in denen sie arbeiten, wenn sie ihre Betriebsratsarbeit nicht auf einer eigens dafür vorgesehenen (z.B. zentralen) Kostenstelle kontieren können.

Aber nicht nur die Arbeitskollegen und Vorgesetzten werden fehlbelastet, sondern auch die Betriebsratsmitglieder selber, denn sie stehen unter dem Druck, ihre Abteilungskollegen nicht mit Mehrarbeit fehlzubelasten. Außerdem verschlechtern sich die Chancen teilfreigestellter Betriebsratsmitglieder bei unternehmensinternenen Bewerbungen.

Für Arbeitgeber kann das ein subtiles Instrument sein, die Betriebsratsarbeit zu erschweren.

Der Arbeitgeber kann hier zwar auf sein Direktionsrecht verweisen, hat aber gemäß Arbeitsschutzgesetz auch die Pflicht, Fehlbelastungen zu dokumentieren (Gefährdungsbeurteilung) und dann an der Quelle ansetzend (also nicht individuell am Mitarbeiter ansetzend) Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen, mindestens damit die Fehlbelastungen nicht zu gesundheitlichen Schäden der betroffenen Mitarbeiter (Betriebsratsmitglied, Arbeitskollegen) führen. Die Frage, die sich daraus ergibt, könnte als Ironie verstanden werden, aber ich stelle sie trotzdem: Gibt es Unternehmen, die vorschriftsgemäß dokumentieren, wie sie Betriebsratsmitglieder unter Druck setzen? Gibt es Aufsichtspersonen (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft), die die Missachtung der Regeln des Arbeitsschutzes als Ordnungswidrigkeit ahnden?

Mich interessiert, welche Erfahrungen es hier zur Lösung dieses Problems (insbesondere im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Betriebsrat und Betriebsleitung) gibt, z.B. auch über den Weg der Arbeitszeitkontierung oder der Erlaubnis an Abteilungen, Budgets zu überschreiten usw.

Geändert von PsyBel (30.06.2011 um 13:45 Uhr).
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Stichworte
arbeitszeitkontierung, betriebsratsarbeit, teilfreistellung

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