Betriebsvereinbarung
Hallo Leute, komme mal wieder aus der Versenkung.
Folgende Frage: Wir haben seit Jahren eine BV "Kurzarbeit", die für 1 Jahr besteht und jedes mal vor Ablauf verlängert wird. In 2009 in der sogenannten Krise hatten wir insgesamt 9 mal Kurzarbeit und jedes mal stellte die GL den Antrag beim BR zur Kurzarbeit. Jetzt muß unser Personaler auf einem Seminar gewesen sein und ein Verbandsrechtler muß wohl die Ausage getätigt haben, wenn eine BV exestiert muß man keinen Antrag beim BR mehr stellen, sondern nur noch mitteilen, dass von dann bis dann kurz gearbeitet wird. In Abs. 4 dieser BV steht ich zitiere: Erfordert die Absatzlage eine Veränderung der Produktsmenge, so wird die Arbeitszeit unter Mitbestimmung des Betriebsrates entsprechend angepasst. Wir meinen es muss weiterhin der Antrag gestellt werden. Was meinen die Experten hier im Forum.
Übrigens nur noch 16 Monate und dann ist Feierabend.
Gruß vunn de Palz
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