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AN kommt rest-alkolisiert zum Dienst - nicht das erste Mal
(bislang nicht offiziell kritisiert oder nicht so "arg" gewesen) Vorgesetzter sieht sich nun zur Reaktion gezwungen und bereitet das "Puste-Röhrchen" vor und bestellt AN ins Chefbüro. Betriebsratsmitglied wird hinzugezogen da BRV ausser Haus. AN wird freigestellt in den Alkoholtest zu blasen oder es schlicht zuzugeben und dann nach Hause befördert zu werden. An ist unsicher bzw. nicht mehr voll "entscheidungsfähig". Man einigt sich "nur" auf Heimfahrt des Mitarbeiters und bestellt sicherheitshalber ein Taxi für ihn. Gespräch mit der Personalleitung wird ihm für die darauffolgende Woche mitgeteilt und ein Urlaubstag abgezogen. Ist es hier ratsam oder nötig den Mitarbeiter auf jeden Fall den Alko-Test machen zu lassen ? Falls er nicht will wird ihn niemand zwingen können. Aber in beiden Fällen hat AN dann faktisch ein Problem - seh ich das richtig ? Bläst er in die Tüte und sie färbt sich - ist der Beweis unstrittig und dauerhaft erbracht. Weigert er sich zu blasen und der subjektive Eindruck des Chefs lässt aber keinen anderen Rückschluß - als Alkoholisierung - zu, dann gilt er wohl ebenfalls als nachweislich alkoholisiert. Im konkreten Fall behauptete AN er sei keineswegs (noch) angetrunken. Wie ist hier das angebrachte oder sinnvolle Vorgehen ? Sowohl für Arbeitgeber, als auch den Betriebsrat ? Kann oder soll AN zur Blutentnahme oder zum Pusten gezwungen werden ? Ein findiger Anwalt könnte im Kündigungsfalle ja drauf rauswollen: Wo habt Ihr den Beweis für Eure Behauptung ![]() |
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