Sozialauswahl bei Änderungskündigung
Hallo
Folgender Sachverhalt, auf Grund von Personalabbau fällt eine Arbeitsstelle weg (vorher 2 MA notwendig jetzt wird nur noch einer benötigt). Einer der beiden wird eine Änderungskündigung bekommen.
Jetzt die Frage bezüglich der Sozialauswahl, an diesem Standort gibt es nur eine verbleibende Stelle es gibt aber noch andere Standorte im Umkreis von 50 KM an denen diese Positionen auch vorhanden sind. Müssen diese Standorte (betreffende MA's) ebenfalls in die Sozialauswahl einbezogen werden.
Alle Standorte haben eigene Betriebsräte.
Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
Nber
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