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Hallo liebe Wissenden ,
Ein wenig kompliziert aber ich versuchs einmal :-)... Wenn ein MA in der Woche über die Arbeitszeitrechtliche Höchstunden kommt und ein Ausgleich nicht stattfindet handelt es sich um welche Stunden ? Beispiel gefällig ? Bitteschön : Geltungsbereich TVöD-B !Pflegeheim. Der Arbeitgeber ordnet an die 8 stündige Vollarbeit einen Bereitschaftsdienst mit 8 Stunden an. Soweit okay. Es können bis zu 16 Stunden gearbeitet werden.(Wenn der entsprechende Ausgleich innerhalb 24 Wochen stattfindet und die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden / Woche nicht überschritten werden) Ein Ausgleichszeitraum gibt es nicht ... ist auch nicht festgelegt. Vergütungsrelevant werden die 8 Stunden Vollarbeit sowie der BD mit 2 Stunden ( Faktorisierte Zeit, Beschäftigte nach §1 Abs.1 Buchstabe d,Geltungsbreich §8.1Abs.3 TVöD)erfasst. Im übrigen gibt es auch keine anschließende Ruhezeit ...nur mal so nebenher :-(... Arbeitzeitrechtlich war der MA jedoch 16 Stunden anwesend. ( Bitte jetzt keine Pausen rechnen ,mir geht es ums Prinzip) Anschließend an den BD arbeitet der MA weitere 4 Stunden Vollarbeit (Vergütungsrelevant) Nach meiner Rechnung sind das 14 Stunden vergütungsrelevante Zeit. Aber Arbeitszeitrechtlich war der MA 20 Stunden anwesend. (Kommt mir bitte nicht mit Pausen ... ) Wenn der Ausgleich NICHT stattfindet handelt es sich um was für Stunden ??? (keine Gleitzeit, kein op out, keine Rahmensarbeitszeit,kein Arbeitszeitkonto) dela
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!
Geändert von delagundula (03.06.2011 um 18:10 Uhr). Grund: Nachtrag |
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