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Alt 03.06.2011, 17:53
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Standard Geisterstunden ???

Hallo liebe Wissenden ,

Ein wenig kompliziert aber ich versuchs einmal :-)...

Wenn ein MA in der Woche über die Arbeitszeitrechtliche Höchstunden kommt und ein Ausgleich nicht stattfindet handelt es sich um welche Stunden ?
Beispiel gefällig ? Bitteschön :

Geltungsbereich TVöD-B !Pflegeheim.

Der Arbeitgeber ordnet an die 8 stündige Vollarbeit einen Bereitschaftsdienst mit 8 Stunden an. Soweit okay. Es können bis zu 16 Stunden gearbeitet werden.(Wenn der entsprechende Ausgleich innerhalb 24 Wochen stattfindet und die durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden / Woche nicht überschritten werden)

Ein Ausgleichszeitraum gibt es nicht ... ist auch nicht festgelegt.

Vergütungsrelevant werden die 8 Stunden Vollarbeit sowie der BD mit 2 Stunden ( Faktorisierte Zeit, Beschäftigte nach §1 Abs.1 Buchstabe d,Geltungsbreich §8.1Abs.3 TVöD)erfasst.

Im übrigen gibt es auch keine anschließende Ruhezeit ...nur mal so nebenher :-(...

Arbeitzeitrechtlich war der MA jedoch 16 Stunden anwesend. ( Bitte jetzt keine Pausen rechnen ,mir geht es ums Prinzip)

Anschließend an den BD arbeitet der MA weitere 4 Stunden Vollarbeit (Vergütungsrelevant)

Nach meiner Rechnung sind das 14 Stunden vergütungsrelevante Zeit.
Aber Arbeitszeitrechtlich war der MA 20 Stunden anwesend.
(Kommt mir bitte nicht mit Pausen ... )

Wenn der Ausgleich NICHT stattfindet handelt es sich um was für Stunden ???

(keine Gleitzeit, kein op out, keine Rahmensarbeitszeit,kein Arbeitszeitkonto)

dela
__________________
Man sollte sich die Ruhe
und Nervenstärke
eines Stuhles zulegen.
Der muss auch mit
jedem Arsch klar kommen!

Geändert von delagundula (03.06.2011 um 18:10 Uhr). Grund: Nachtrag
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