Ersatzmitglieder
Wir sind ein kleines Unternehmen mit einem 3er Betriebsrat und 3 Ersatzmitglieder. Durch Urlaub und Seminarbesuch machte sich im Mai 2011 eine BR-Sitzung mit 2 Ersatzmitgliedern notwendig. Einer der Ersatzmitgliederbefindet sich noch in der Lehrausbildung, welche im Sommer beendet wird. Genauer Termin ist noch nicht bekannt!
Meine Frage: Muss der Arbeitgeber auf Wunsch den Auszubildenden Lt. BetrVG § 78a, Abs.2 weiterbeschäftigen, wenn der Lehrvertrag befristet ,für die Dauer der Lehrzeit, abgeschlossen worden ist?
Welche Erfahrung habe Ihr??
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