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Hallo,
kann es sein, dass in einem Unternehmen der Urlaubsanspruch unterschiedlich geregelt ist? Beispiel: Mitarbeiter A Tagschicht, 40h/Woche 30 Tage Urlaub Mitarbeiter B Vollkontischicht, 40h/Woche 27+2 Tage Urlaub Wurde so in den Arbeitsverträgen unterzeichnet. Was ist da mit Gleichbehandlung? Wäre Mitarbeiter B eine Frau, würde dann das Gleichbehandlungsgesetz eintreten? "Leider" im Vollkontischichtbetrieb nur Männer. Kann man trotzdem auf "Gleichbehandlung" pochen? Der AN lehnt sich an den Tarifvertrag der Papierindustrie an, jedoch wird in den tarifgebundenen Unternehmen nur 38h/Woche gearbeitet. Laut BAG Urteil 9AZR 522/00 ist die Urlaubsverteilung dann so in Ordnung, nur bei uns wird 40 Stunden gearbeitet. Auf Anfragen des BR meinte der Personalchef nur, dann bekommen die Tagschichtler auch nur 27 Tage Urlaub. Ginge dies so einfach? Firma besteht mit dieser Regelung bereits 4 Jahre. BR will nicht eine Urlaubsverkürzung, sondern eine Anhebung der Urlaubstage der Vollkontischichtarbeiter. Hoffe auf viele gute Antworten |
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