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Gute Abend bzw. Guten Morgen,
Ich habe folgende Frage: An gesetzlichen Feiertagen werden nur die Tariflichen Zuschläge bezahlt. Ich bin der Meinung uns stehen auch die Stunden als Überstunden zu. So das wir bei 8Stunden Feiertagsarbeit 8X175% Tariflicher Zuschlag und 8X100% bzw den Stundenlohn erhalten müssten Bsp. KW 22 im Jahr 2011 Feiertag am 02.06. Montag bis Sonntag 8 Stunden gearbeitet. 7x8=56 Stunden Wöchentliche Sollarbeitszeit 4x8 = 32 Zuschläge:8Stunden 175%Feiertagszuschlag + 8Stunden mit 70% Sonntagszuschlag und 24 Überstunden mit 100% ist das richtig? Lg. Gandi |
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