Anlehnung an Tarifvertrag und Tariferhöhungen in Betriebsvereinbarung regelbar?
Hallo,
ist es möglich in einem Betrieb ohne Tarifbindung in einer Betriebsvereinbarung zu regeln, dass sich der Betrieb an einen bestimmten Tarifvertrag anlehnt und dass die Tariferhöhungen 1:1 weitergegeben werden müssen?
§ 77 (3) BetrVG besagt, dass Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können und dass dies nicht gilt, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
Wie seht ihr das?
Gruß
HAL9000
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