|
|||
|
Hallo,
angenommen, dass der Betriebsrat 2 Varianten eines Beschlusses fassen kann. Spielt es eine Rolle, ob innerhalb 1 Abstimmung die Stimmen für die beiden Varianten gezählt werden oder 2 getrennte Abstimmungen stattfinden? Beispiel: Zur Abstimmung steht der Beschluss A oder der Beschluss B. Abstimmungs-Variante 1: Der Vorsitzende fragt, wer für A ist, wer für B ist und wer sich enthält. Abstimmungs-Variante 2: Der Vorsitzende fragt, wer für A ist, wer gegen A ist und wer sich enthält. Danach fragt er, wer für B ist, wer gegen B ist und wer sich enthält. Gruß HAL9000 |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|