Versetzung auf eine andere Station
Ein Kollege soll auf eine andere Station versetzt werden, der Kollege arbeitet seit mehr als 10 Jahren auf ein und der selben Station.
Bisher war es üblich, dass der Letzte auch als Erster von einer Versetzung auf eine andere Station betroffen war (kam selten vor).
Eine Anhörung gem. BetrVG hat nicht stattgefunden, lediglich eine mündliche Information.
Meine Fragen:
1.) Muss der Arbeitgeber die Anhörung nach § 99 durchführen oder reicht eine mündliche Information?
2.) Welche Möglichkeiten hat der Kollege, sich gegen die Versetzung zu wehren. Kann er mit "betriebliche Übung" argumentieren?
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