Definition Notfall - gibts da Rechtsprechung dazu ?
In Diskussion mit AG stehen derzeit die Begriffe "betrieblicher Notfall" und "unzumutbare Umstände".
Nach übermittelter Rechtsauffassung / -Auskunft wird dort davon ausgegangen das, durch Maschinenstörung, ausbleibende Produktionsergebnisse und und deshalb unproduktiv anwesendes Personal, dies als unzumutbares und unvorhersehbares Ereignis einzuordnen ist.
Im Schriftstück werden abgerissene Maschinenteile oder steuerungsbedingte Stillstände einer baustoffproduzierenden Anlagenlinie mit Schneekatastrophen, Erdeben, Sturmfluten, Feuersbrünsten, einstürzenden Gebäuden und anderen Katastrophen gleichgestellt.
Wenn man vielleicht bei übrigen Punkten noch der tatsächlichen Unvorhersehbarkeit, unzumutbarer Belastung für den Unternehmer und die damit verbundene sofortige Reaktion von Arbeitnehmer zustimmen möchte, so meinen wir als BR das wirtschaftlicher Produktions-Schaden im Rahmen der üblichen Anlagennutzung durchaus vorhersehbar und eher zwangsläufig ist.
Was im übrigen die chronologische Aufzeichnung von mechanischen und elektrischen Störungen, seitens AG, übers Jahr hinweg auch belegt und man ja ein eigenes Instandhaltungs und Reparaturbudget genau deswegen bereithält, weil eben Produktionslinien durchaus nicht immer neuwertig bleiben und Störungen sowohl rohstoffbedingt als auch technisch verursacht immer wieder auftreten werden.
Hier von unvorhersehbaren Ereignissen zu sprechen, mit denen niemand rechnen konnte und ausserhalb jedes Einflusses des Unternehmens läge, bezweifeln wir als BR - bislang erfolglos.
Gibt es zum Begriff "Notfall" und "wirtschaftlicher Schaden" geeignete Rechtsprechung wo man sich einlesen könnte ?
Thx
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