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Hallo zusammen,
ich schon wieder. Wir haben bei uns eine BV über Urlaub. Der Resturlaub muss bis 31.03. des Folgejahres genommen werden. Nicht genommene Urlaubstage verfallen danach nicht ersatzlos, sie werden ausgezahlt. Diese BV wurde bei der letzten Betr.Versammlung extra angesprochen, da aufgrund der Auftragslage klar war, daß ein kpl. Abbau des Urlaubs bis 31.12.2010 für viele MA nicht möglich war. Nun gibt es Vermutungen, daß manche MA (keine leitenden Angestellten) den Resturlaub bis zum 31.03.2011 nicht genommen haben und diesen stillschweigend weiter mitnehmen können (statt Auszahlung) Am Montag ist eine BR-Sitzung mit der GL. Wir werden eine Liste der Urlaubstage verlangen. Meine Frage: Kennt jemand einen Paragraphen oder ein Urteil mit dem wir das untermauern können? Unsere GL ist zwar bei manchen Dingen großzügig aber bei anderen muß man ihr auf die Füße treten. Das betrifft ganz besonders solche Informationen. Danke Brigachkatz |
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