#1 (permalink)  
Alt 11.03.2011, 14:36
Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2011
Ort: Schwarzwald
Beiträge: 56
Standard Resturlaub

Hallo zusammen,

ich schon wieder.

Wir haben bei uns eine BV über Urlaub.
Der Resturlaub muss bis 31.03. des Folgejahres genommen werden.
Nicht genommene Urlaubstage verfallen danach nicht ersatzlos, sie werden ausgezahlt.

Diese BV wurde bei der letzten Betr.Versammlung extra angesprochen, da aufgrund der Auftragslage klar war, daß
ein kpl. Abbau des Urlaubs bis 31.12.2010 für viele MA nicht
möglich war.
Nun gibt es Vermutungen, daß manche MA (keine leitenden Angestellten) den Resturlaub bis zum 31.03.2011 nicht genommen haben und diesen stillschweigend weiter mitnehmen können (statt Auszahlung)

Am Montag ist eine BR-Sitzung mit der GL.
Wir werden eine Liste der Urlaubstage verlangen.

Meine Frage: Kennt jemand einen Paragraphen oder ein Urteil mit dem wir das untermauern können?

Unsere GL ist zwar bei manchen Dingen großzügig aber bei anderen muß man ihr auf die Füße treten.
Das betrifft ganz besonders solche Informationen.

Danke
Brigachkatz
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an