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Hallo Leute,
meine Frage an Experten:ein AN im Dienstleistungsgewerbe hat ein Objekt in dem er reinigt und der AV ist auch vom inhalt her so definiert!nun soll der AN eine andere tätigkeit machen. angesagt ist,er wird den hauseigenen kräften als unterstüzung zugewiesen u muss deren anweisungen folge leisten.ist das eine AN überlassung u erlaubt?der AN möchte dieses aber nicht! |
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