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Hallo zusammen,
angenommen es gibt einen 5er-BR, leider gibt es keine Ersatzmitglieder, da bei der Wahl nur 6 Bewerber zu Wahl standen und einer vor der Wahl zurückgetreten ist. Nun ist ein Mitglied absehbar länger Krank, was ist nun bei Sitzungen oder Beschlüssen, eigentlich wäre der BR ja nicht mehr Beschlußfähig? Oder stellt man bei Beschlüßen auf die nächst niedrigere Mitgliederzahl (also 3) ab?? Wenn ich das Richtig sehe doch eher letzteres....... Mfg, LohengrinII ![]()
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"Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG) ![]() |
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