Teilschicht - Mitbestimmung
Hallo zusammen,
ich brauche einen Rat. Ein Mitarbeiter möchte seine Schicht grundsätzlich aufteilen, dass heißt z.B. arbeiten von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und dann von 17:00 Uhr bis 21:30 Uhr.
Für den Arbeitgeber ist diese Arbeitszeit günstig, wir haben nun die Befürchtung, dass in der Perspektive auch andere Mitarbeiter so arbeiten sollen. Dann eben mit dem Hinweis bei diesem Einen lassen wir es ja auch zu.
Die Begründung des Mitarbeiters - stellt darauf ab, dass es für die Betreuung seiner Kinder notwendig ist. Aus subjektiver Sicht mag es richtig sein - objektiv betrachtet ist eine regelmäßige Frühschicht besser auf die Kinderbetreuung in Kitas bagestimmt.
Die Frage ist, können wir bei einem Mitarbeiter die Teilschicht akzeptieren und bei anderen verweigern?
Danke und viele Grüße Christoph
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