Wahlbewerber Kündigungsschutz
Hallo,
unsere Firma hat seit Ende November 10 einen Betriebsrat. Jetzt müssen wir kurzfristig eine Betriebsratssitzung einberufen, aufgrund einer Kündigung außerordentlich (fristlos) eines Wahlbewerbers, der auch im erweiterten Kreis Mitglied im BR geworden ist. 6 Monate nachwirkenden Kündigungsschutz hat er ohnehin. Ich hab mich schonmal im Internet und auch bei unserem Gewerkschafssachbearbeite r und div. Büchern schlau gemacht. Ist es richtig das, wenn der Betriebsrat die Zustimmung nicht gibt, sich der AG diese durch das Arbeitsgericht holen muß?
Danke für eure Hilfe
Hans
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