bezahlte Freistellung trotz Gleitzeit
Ich würde aus aktuellem Anlass gern eine Betriebsvereinbarung mit der GF abschließen, die die bezahlte Freistellung für Arztbesuche zum Inhalt hat.
Situation: Wir haben in unserem Betrieb Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit von 9-14 Uhr. Wenn jetzt ein Kollege Arzttermine wahrnehmen muss, die nur innerhalb unserer Kernzeit seitens des Arztes möglich sind, ist die Sachlage für mich klar - bezahlte Freistellung. Wenn der Arzt Termine außerhalb der Kernzeit, aber innerhalb der täglich "üblichen" Arbeitszeit anbietet (bis 16 Uhr zum Beispiel), liegt dann hier auch die bezahlte Freistellung vor? Aus meiner Sicht ja, weil der Kollege ja normalerweise z.B. bis 16 Uhr arbeiten würde und so im Nachteil ist, wenn er dafür Überstunden nehmen müsste.
Meine GF ist der Meinung, dass der § 616 für uns nicht so richtig gilt, weil wir ja eben Gleitzeit haben. Ist das so?
Über Antworten wäre ich dankbar...
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