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Hallo zusammen,
hat ein GBR-delegierter eines betriebsrates einer werkstattfiliale bei der GBR-versammlung des unternehmens die möglichkeit den beschluss des filialbetriebsrates aufzuheben und entgegen des beschlusses zu stimmen, wenn vor der abstimmung vor ort neue fakten bekannt gegeben werden, die im interesse der mitarbeiter liegen? LG KH |
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