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Alt 06.02.2011, 23:34
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Standard Nicht-Anerkennung rückwirkender AUs

Unser AG hat uns mitgeteilt, dass zukünftig rückwirkend ausgestellte AUs nicht mehr akzeptiert werden. Eine Stundengutschrift/Entgeldfortzahlung soll erst ab dem Tag der Ausstellung der AU erfolgen.

Ich hab mich dazu mal ein wenig im Internet umgeschaut und u.a. gefunden, dass die AU-Richtlinien für die Ärzteschaft durchaus eine rückwirkende Ausstellung einer AU bis zu 2 Tagen in begründeten Ausnahmefällen vorsieht. Außerdem heißt es mehrfach, dass die Rechtsprechung eine rückwirkenden Ausstellung von mehr als 2 Tagen die AU als nichtig ansieht, da ein Arzt soweit zurück nur ungut den tatsächlichen Krankheitsstand zu diesem Zeitpunkt nachträglich feststellen kann.

Ich habe aber keine eindeutigen Urteile. gefunden, die eben im Umkehrschluss einen AG zur Anerkennung einer rückwirkenden AU von 1 od. 2 Tagen verpflichtet haben.

Wobei er ja bei Anzweiflung einer AU, soweit ich es gefunden habe, eh die Beweislast trägt: entweder durch Einschalten des medizinischen Dienstes oder vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Klage des AN zur Entgeldfortzahlung.

Falls mir jemand tatsächlich ein Urteil oder einen Gesetzestext hätte, den den der BR als Argumentationshilfe gegenüber dem AG verwenden kann, wäre ich dafür dankbar. Die Bestätigung oder ggf. Korrektur meiner Einschätzung der Rechtslage würde mir aber auch schon helfen.
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Stichworte
entgeldfortzahlung, krankmeldung

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