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Guten Morgen Experten,
folgender Sachverhalt: ein BR teilt eine ihm gesetzlich zustehende Freistellung nach § 38 in 6 Teilfreistellungen mit unterschiedlichem Stundenanteil auf, weil der AG bei der Freistellung nach § 37 Abs. 2 immer wieder Schwierigkeiten macht. Jetzt verlangt der AG, das festgelegt wird, zu welcher Zeit die Freistellungen in Anspruch genommen werden sollen wegen der Planungssicherheit. Hat er das Recht dazu? In den Kommentierungen zu § 38 habe ich dazu nichts gefunden. Wer kann helfen? Danke, nicoline
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Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,
um des Glückes der Oase willen. Martin Kessel |
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