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Hallo,
Folgendes Szenario: Mitarbeiter im ÖD ist Hausmeister. Eingruppiert in EG 4. Insgesammt gibt es 6 Hausmeister in unterschiedlichen Häusern. Alle anderen bekommen EG 5. Oben beschriebener Hausmeister hat neben der eigentlichen Tätigkeit noch den Bereich Fuhrpark und Reinigungskräfte zu managen. Er hat einen Antrag auf Höhergruppierung analog der anderen Hausmeister gestellt. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, die Überleitung in 2005 sei korrekt vorgenommen worden (von LG 4 BMTG in EG 4. Eingruppiert war er in LG 4 Fg 5. Die Fg. 5 gibt es im Bereich VKA allerdings gar nicht). Können nun WIR (BR) einen Antrag auf Höhergruppierung vornehmen? Vielen Dank und viele Grüße Angela |
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