AW: Abmahnung nach Kündigung und Wiedereinstellung!?
ja, das geht
dadurch wird auch gleichzeitig die voraussetzung für eine (neue) verhaltensbedingte ordentliche kündigung geschaffen, die i.d.R. einer vorherigen wirksamen abmahnung bedarf, falls der AN nochmals einschlägig auffällt
der vorteil :
wenn der grund so gravierend wäre, daß zusätzlich evtl. eine fristgemässe verhaltensbedingte kündigung ohne vorheriger abmahnung möglich wäre, verzichtet der AG durch die jetzige abmahnung bewusst auf diese möglichkeit
falls er nicht ohnehin vorher schon fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt hatte
sprich : der AN bekommt noch eine chance
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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