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Alt 14.12.2010, 17:27
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Standard AW: Abmahnung nach Kündigung und Wiedereinstellung!?

ja, das geht

dadurch wird auch gleichzeitig die voraussetzung für eine (neue) verhaltensbedingte ordentliche kündigung geschaffen, die i.d.R. einer vorherigen wirksamen abmahnung bedarf, falls der AN nochmals einschlägig auffällt

der vorteil :
wenn der grund so gravierend wäre, daß zusätzlich evtl. eine fristgemässe verhaltensbedingte kündigung ohne vorheriger abmahnung möglich wäre, verzichtet der AG durch die jetzige abmahnung bewusst auf diese möglichkeit

falls er nicht ohnehin vorher schon fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt hatte

sprich : der AN bekommt noch eine chance
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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Stichworte
abmahnung, kündigung, wiedereinstellung, wiedereinstellungsklage

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