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Alt 07.09.2010, 11:39
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Standard Mitbestimmungsrecht bei Veränderung der Arbeitsorganisation

Wir sind Beschäftigte (Lehrer, Ausbilder, Sozialpädagogen) eines privaten Bildungsträgers. Lehrer arbeiteten bisher in einem Unterrichtsrhytmus von 45 min. Dieser wurde jetzt auf 60 min erhöht, bei gleicher zu leistender Anzahl von U. Std.
D.h. zum Beispiel bisher 31 Ustd. a'45 min auf jetzt 31 Ustd a'60 min. Dadurch verkürzt sich bei gleichbleibender Arbeitszeit die Vorbereitungszeit, während sich die Ustd. zeit verlängert (um jeweils1/3 mehr Unterricht, 1/3 weniger Vorbereitungszeit) Alle organisatorischen Arbeiten Förderplan, elektronisches Klassenbuch, individuelle Förderungen der Teilnehmer ... fallen im gleichen Maße an. Der Betriebsrat wurde dazu nicht angehört und hat bereits im Nachhinein erklärt, dass er damit nicht einverstanden ist. Die Geschäftsleitung hat ihren Beschluss dennoch eingeführt. Können wir als BR dagegen vorgehen? Wenn ja, auf welchem Paragraphen können wir uns berufen?
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Stichworte
arbeitsorganisation, mitbestimmung, unterrichtszeiteinheiten

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