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Alt 07.12.1999, 00:25
Jürgen Mück
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verweigerung einer Gratifikation nach Kündigung

Hallo!

Ende Oktober erhielt ich ein Schreiben meines Geschäftsführers, in dem sich "die Geschäftsleitung (freut), Ihnen aufgrund der guten Geschäftsergebnisse im Jahre 1998 eine Gratifikation als Anerkennungsprämie auszahlen zu können. ... Die Ermittlung der Anerkennungsprämie basiert auf den Faktoren Dauer der Firmenzugehörigkeit, Qualifikation und Verantwortungsgrad. "

Weiter heißt es nach dem Hinweis auf Freiwilligkeit der Zahlung, Daß ich "durch die Unterzeichnung dieser Erklärung und Entgegennahme der Gratifikation ... (mein) Einverständnis mit dieser Regelung" erkläre.

Und dann: "Die Prämie wird mit dem Dezembergehalt 1999 ausgezahlt."

Habe ich nun aufgrund dieses Dokumentes einen Anspruch auf die Zahlung der Gratifikation?
Fällt das noch in den Bereich "Arbeitsrecht" oder kann ich den Anspruch allein aus dem Dokument selbst ableiten?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Jürgen Mück
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