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Ich habe einen jährlichen Urlaubsanspruch von 26 Tagen in meiner Firma.
Da ich erst seit 9 Monaten für die Firma tätig bin ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 19,5 Tagen. Gewährt werden mir 19 Tage. Meine Frage ist nun ob in so einem Fall der Urlaubsanspruch seitens des Arbeitgebers aufgerundet werden muss oder kann? Wenn eine Aufrundung auf 20 Tage ein MUSS ist, in welchem Gestzestext ist diese Formulierung verankert? Vielen Dank, Kathleen Blum. |
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