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Ein Hallo in die Runde,
vielleicht kann mir hier jemand eine gute Information geben. Zum Hintergrund: Leider falle ich in den nächsten Tagen in ALG II - Harz 4. Für meine Lebensversichung habe ich einen Verwertungsausschluss "abgeschlossen", sodass das Amt diese Lebensversichung als Altersvorsorge anerkennt. Der Verwertungsauschluss ist "voll", also nicht Teilweise (200 Euro x Lebensjahre), da das Amt dies so wollte (darf es das eigentlich?). Die Regel wegen Unwirtschaftlichkeit kam nicht in Anwendung. Dies erstmal nur so als Hintergrundinformationen. Ok, gemacht. Der Verwertungsauschluss ist ja nicht mehr rückgängig zu machen. Auch dann nicht, wenn ich ALG II verlasse und ich wieder in einen Job gefunden habe. Frage hier: 1. Ist das überhaupt Verfassungskonform? Es geht mir darum, warum keine zeitliche Begrenzung dieses Verwertungssausschlusses möglich ist (also während des Harz 4 Bezuges? Also Zweck (Harz 4) gebunden), bzw. ob das Verfassungskonform ist. 2. Hat hier schon mal jemand geklagt geanau aus diesem Grund? Die Begründung des Amtes, warum man im Harz 4 Fall einen Verwertungsauschluss abschließen muss, ist ja der (lt. meinem Verständniss), dass dieses Geld dem ALG II Empfänger auf keinen Fall zur Verfügung stehen "darf"... sprich, das er nicht die Möglichkeit hat die Versichicherung vorzeitig zu verkaufen und zu beleihen und hier entsprechend wärend der Harz 4 Zeit / Unterstützung zum "Vermögen" zu kommen. OK, nehme ich mal so hin. Aber diese Ausschlussklausel betrifft auch die Zeit nach Harz 4, wo ich dem Staat wieder mit Steuern "beglücke". Ich denke noch positiv, das ich mein Problem mit der Arbeitslosigkeit noch in den Griff bekomme werde. Also empfinde ich es als extrem "unfair" das man hier zu etwas gezwungen wird, was sich auch nach der Unterstützung mit Harz 4 extrem auswirkt (bis 60 Jahre), obwohl wieder alles "gut" ist. Gibt es hier eine rechtliche Begründung, warum man die Ausschlussklausel nicht auf die ALG II Zeit eingrenzen kann und die Ausschlussklausel anschließend wieder rückgängig gemacht werden könnte? Fall: ich bekomme Harz 4 und drei Tage später habe ich wieder einen Job und dann habe ich diese Ausschlussklausel am "Hals". Gewiss: das mit dem Job ist ungewiss, aber es könnte so sein. Oder habe ich hier etwas in der Sachlage übersehen? Gibt es hier schon gute Infos zu genau diesen Fragen? Vielleicht ist das ja auch ein "alter Hut"... ist bei mir nur leider gerade brandaktuell. Ich habe hierzu nicht wirklich viel im Netz gefunden. Vielen Dank im Voraus für die Antworten und einen schönen Samstag Viele Grüße |
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