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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Sozialauswahl. Und zwar zur Unterhaltsverpflichtung. Wird dort auch noch beim Familienstand unterschieden? Ich bin alleinerziehend mit einem Kind und meine Kollegin ist verheiratet mit zwei Kindern. Ihr Mann ist in einem festen Arbeitsverhältnis. Es handelt sich also um Doppelverdiener. Die anderen Kriterien sind ungefähr gleich. Wie würde das Arbeitsgericht hier entscheiden? Vielen Dank. LG Lilli PS: Ich arbeite in einem großen Unternehmen (über 1000 Mitarbeiter, Betriebsrat gibt es auch) |
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