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Alt 10.07.2012, 10:57
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Frage Rückzahlung von Fortbildungskosten

Hallo,

ich habe ein Problem welches mir seit Tagen den Schlaf raubt.

Ich habe nach meine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann eine Fortbildung zum Handelsfachwirten angefangen.
Leider habe ich die Prüfung nicht bestanden. Und muss in eine Nachprüfung. Mein derzeitiger Arbeitsvertrag gilt bis ende diesen Monats. Bis jetzt habe ich keine neue Stelle gefunden.

Paar Informationen noch dazu. Nach der Ausbildung habe ich einen Anruf bekommen das bei mir im Arbeitsvertrag falsche Gehälter stehen. Dieser war aber schon rechtswirksam unterschrieben von beiden Parteien. Ich habe nicht nachgegeben und habe das Gehalt welches im Vertrag vermerkt war "verlangt". Deswegen habe ich die Befürchtung jetzt die Retourkutsche zu bekommen.

Der Arbeitsvertrag hat einen § "Rückzahlung von Fortbildungskosten"

Absatz 1.
Hier wird erwähnt das wie hoch die Kosten der Fortbildung sind und wie diese entstehen

Absatz 2.
Teilnehmer ist verpflichtet den Betrag zu erstatten, wenn er nach erfolgreichen Abschluss der Fortbildung nicht weiterhin für das Unternehmen tätig ist. (min. 2 Jahre)
Weiterhin wird aufgeführt wo man angestellt sein kann

Absatz 3.
Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen wenn nach Beendigung des Vertrages kein Angebot des Unternehmens für eine weitere Anstellung erhält. Auch bei betriebsbedingten Kündigungen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, im Rahmen der Verfügbarkeit innerhalb der Gruppe sowie Berücksichtigung des Leistungsstandes ein solches Stellenangebot zu vermitteln

Ich selber suche täglich nach Stellen im Internet auf der Homepage des Unternehmens. Habe auch schon Betriebe angeschrieben ob stellen frei sind.
Eine Vermittlung seitens der Zentrale hat es auch gegeben. Ein Vorstellungsgespräch für diese Stelle habe ich hinter mir. Eine Antwort steht noch aus. Aber da ich durch die Prüfung durchgefallen bin rechne ich mit einer Absage.

Mein derzeitiger Wohnort liegt in NRW. Diesen würde ich verlassen aber nur für eine Anstellung innerhalb NRW.

Kann mich mein Unternehmen z.B. nach Bayern versetzten wenn dort eine Stelle frei ist? Und muss ich diese annehmen?
Ich nehme jede Tätigkeit an. Aber wenn ich umziehen muss möchte ich zu mindestens das gleiche Gehalt bekommen da ich mir dann eine eigene Wohnung finanzieren müsste. Und für ein Appel und ein Ei möchte ich mich nicht verkaufen.

Ich bedanke mich für eure Hilfe

Gruß
marek_
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Stichworte
fortbildungskosten, rückzahlung

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