|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo , ich brauche dringend eure Hilfe !
Die Situation ist diese ich arbeite in einen 3 Gruppigen Kindergarten in der Krippengruppe mit 24,5 Wochenstunden. Seit 15.1.2008 als Kinderpflegerin in meinem Vertrag den ich am 6.5.2008 unterschrieben habe (die Durchschnittliche Arbeitszeit betug 18 Stunden ab 1.05.2008 beträgt die diese 22 Wochenstunden) steht volgendes: der Dienstgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsbedarfs des Qualifizierungs- und Anstellungsschlüssels einseitig berechtigt die Arbeitszeit je nach Bedarf, un bis zu 1/5 zu reduzieren bzw. und 1/4 zu erhöhen, wenn und soweit die Kinderzahlen dies erforderlich machen. ich habe jetzt das Problem das es wol angedacht ist die arbeitszeit zu kürzen in meiner Gruppe noch eine Kinderpflegerin arbeitet diese mit 15 Wochenstunden seit ca 2- 2.5 Jahren. die Gruppenleitung meiner gruppe hat am montag verlauten lassen das es wohl eine stundenkürzung geben wird die "wohl nur mich betrifft" Zu mir: ich bin seit Februar diesen Jahres Alleinerziehende Mutter einer 10 Jährigen Tochter und auf die stunden und den damit verbundenen Lohn von ca 900 € angewiesen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten! Zu meiner frage kann ich mich gegen eine kürzung wehren oder ist eine stunden kürzung zulassig? wie kann, soll ich mich Verhalten Ich hoffe es kann mir Jemand weiterhelfen. vielen dank im voraus!!! |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|