|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo Leute!
Ich arbeite nun seit über 6 Jahren bei einer Sicherheitsfirma. Ich habe in der Zeit nicht einen Tag wegen Krankheit gefehlt (bin auch trotz Durchfall oder Fieber oft genug arbeiten gegangen) und bin immer eingesprungen wenn ich gefragt wurde. Letzte Woche konnte ich auf Grund einer schwereren Verletzung dann echt nicht mehr arbeiten: 6 Tage AU! Davon waren 2 Tage wo ich Dienst gehabt hätte. Erschwerend kam hinzu, daß ein älterer Arbeitskollege zur gleichen Zeit wegen einer schweren Erkrankung im Krankenhaus landete. Wir zwei sind das feste Team auf dem Objekt und diese Woche musste dann ein Springer machen... Die Firma hat den Arbeitskollegen und mich quasi genötigt wieder früher arbeiten zu kommen... Es war eine absolute Frechheit, was da von uns verlangt wurde und wie die mit uns gesprochen haben... Ich hab nachgegeben: Arzt wollte mir die AU noch bis Dienstag geben, ich wollte aber schon Sonntag wieder arbeiten... Erst danach hab ich erfahren, daß der Springer die ganze Woche jeden Tag 14 Stunden arbeiten musste, ohne daß mal zumindest ein Tag ein anderer Springer kam. Kollege und ich haben uns vorgenommen, uns nicht mehr von der Firma vera*schen zu lassen und denen keinen Gefallen mehr zu tun! Das war jetzt quasi die Vorgeschichte ^^ Es ist jetzt so, daß ich Donnerstag frei hätte, der Kollege hat aber noch die ganze Woche die AU hat und der Springer ist an dem Tag schon auf einem anderen Objekt. Es liegt also auf der Hand, daß ich Donnerstag für den einspringen soll. Die Firma hat sich bis jetzt aber nicht bei mir gemeldet... Ich gehe davon aus, daß die sich wieder kurzfristig einen Tag vorher bei mir melden und mir mitteilen, daß ich arbeiten soll (die fragen nicht, die befehlen!). Muß ich dann arbeiten kommen? Ich habe gehört, daß die Firma das einem drei Tage vorher mitteilen muß - das wäre gestern, also Montag. Und vorallem wissen die das ja auch schon seit letzter Woche. Die Firma unterscheidet gerne zwischen "freien Tagen" und "Freischichten": An freien Tagen wird einfach nicht gearbeitet, aber die stellen sich das eher wie Bereitschaftsdienst vor - wenn was ist, muß man arbeiten. Anders sind da die Freischichten: Die Tage muß man vorher anmelden, die werden dann im Dienstplan notiert - aber auch da musste ich schon arbeiten... Was auch ab und zu passiert: man bekommt plötzlich mitten im Monat einen neuen Dienstplan mit veränderten/zusätzlichen Schichten. Oder die Ansage von der Firma: "Wir wissen nicht ob der Montag arbeiten kann, eventuell müssen Sie dann die Schicht übernehmen" - Ist das nicht Bereitschaftsdienst? Bekomm ich den Tag dann nicht auch anteilig vergütet, auch wenn ich nicht arbeiten musste? Achja und auf jedem Dienstplan steht "vorläufiger Dienstplan" - ich denke damit wollen die plötzliche Änderungen rechtfertigen... ist das rechtens? Und häufig arbeite ich nachts - wie ist es da mit angrenzenden Freischichten und Urlaubstagen? Was schon ein paar mal vor kam: Ich nehm mir z.B. für ein Konzert am Freitag Abend frei bzw. Urlaub und am Samstag hätte ich Nachtschicht. Die Firma ruft an, fragt ob ich Freitag doch einspringen kann, ich sag nein das geht nicht, hab Konzertkarte und genehmigte Freischicht bzw. Urlaub. Die Firma akzeptiert das, gibt mir aber für Samstag daraufhin eine Frühschicht - da hab ich ja weder frei noch Urlaub. Das Konzert kann ich in dem Fall quasi vergessen. Dürfen die das? Da das aber schon öfter vor kam, nehme ich mir für sowas jetzt immer den Tag danach auch frei bzw. Urlaub. Und angenommen ich hätte ab dem 30. Urlaub: müsste ich am Tag davor Nachtschicht arbeiten, also quasi in den Urlaub rein? Da komm ich zum Thema Urlaub selbst: Ich nutze meinen gesamten Jahresurlaub eigentlich nur für Konzerte und Festivals - also drei bis vier Tage am Stück verteilt aufs ganze Jahr. Ich bin dazu gezwungen, da ich sonst nicht sicher gehen kann, an bestimmten Veranstaltungen frei zu haben. Nur mal als Beispiel: Ich möchte das Wochenende 20. bis 22. Juli frei haben. Ich könnte für die Tage Freischichten eintragen lassen, aber da ist mir das Risiko zu hoch, daß ich dann doch arbeiten muß... ich beantrage dann bereits zwei Monate vorher Urlaub für den Zeitraum. Reales Beispiel: Im Dezember habe ich vom 27. bis 29. was vor. Die Tage davor und danach arbeite ich, also Weihnachten und Silvester komplett durch. Urlaub will ich mir dafür nicht nehmen, da ich wegen den Feiertagen schon genug verdiene (Steuerklasse 1, da geht eh viel weg). Angenommen ich will für die drei Tage Freischichten, aber die werden abgelehnt - der 29.12. ist ein Samstag, da werden im Gegensatz zu Wochentagen zwei Arbeiter gebraucht. Wie sehr kann ich auf die freien Tage bestehen? Ich arbeite schließlich schon Weihnachten und Silvester freiwillig! So, das wars erstmal. Viel viel Text und viele Fragen ^^ Danke fürs geduldige lesen ![]() VG bsausbo |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|