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Hallo Zusammen,
wir haben 5 Standorte und dadurch auch einen Gesamtbetriebsrat. Natürlich haben auch wir aus unseren Gremium zwei Leute ausgesucht die uns im GBR vertreten. Leider scheint dort im GBR die Meinung vorzuherrschen dass sie Entscheidung/Beschlüsse alleine durchführen können ohne vorher die einzelnen Gremien zu informieren. Ich bin aber der Ansicht das es so sein müsste, dass unsere Deligierten zu den GBR Sitzungen fahren, dort die Information bekommen, auch Formulierungen ausarbeiten und Vorschläge machen, diese dann aber dem Gremium unterbreiten. Dann kann im Örtlichen darüber diskutiert werden und das Ergebnis bringen die Deligierten dann wieder in den GBR. Sobald ein für alle Gremien gangbarer Weg gefunden wurde, können die GBR Mitglieder dann dazu einen Beschluss fassen aber auf keine Fall bevor die Örtlichen informiert wurden. Denn schließlich sind die Abgesandten ja nur dort, weil nicht das ganze Gremium zu solchen Sitzungen fahren kann. Ich suche jetzt schon ewig in Internet nach der "Entscheidungsgewalt" des GBR und habe nur gefunden. dass der Örtliche den GBR schriftlich beauftragen kann was für ihn zu tun, und auch das unter Vorbehalt des Beschlusses, also nur die Verhandlungen führen. Bei uns ist es nur leider so, das der GBR alles an sich zieht was mehr als einen Betrieb betrifft. Kann mir jemand sagen wie den nun die Entscheidungkraft des GBR ist. Darf er, ohne die Örtlichen informiert zuhaben und diesen die Möglichkeit sich einzubringen zu geben, eigenmächtig Beschlüsse fassen? Danke im Voraus für Eure Hilfe Artemis |
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