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Hallo Zusammen,
ich habe ein Kleingewerbe als Selbstständiger Promoter, habe also immer mit dem Problem der Schienselbständigkeit zu kämpfen und versuche natürlich für möglich viele Arbeitgeber zu arbeiten. Nun habe ich im letzten Jahr einen Rahmenvertrag bei einer Agentur unterschrieben der unter anderem das sagt: "Der freie Mitarbeiter darf nicht ohne Einverständnis des Auftraggebers für einen durch den Auftraggeber kennen gelernten Kunden oder Wettbeweber direkt arbeiten oder ihn wegen eines Praktikums oder einer festen Arbeitsstelle ansprechen.....Zuwiderhan dlung vertragsstrafe 5000€...diese Verpflichtungen gelten bis zu zwölf Monate nach Beendigung der geschäftlichen Beziehung...". Ich habe letztes Jahr diverse male für die Agentur(Arbeitgeber A) und somit für ihren Kunden(Kunde A) gearbeitet. Abrechnung etc lief alles über die Agentur. Nun hat die Agentur den Auftrag des Kunden A nicht für dieses Jahr bekommen. Eine andere Agentur(Arbeitgeber B) hat dieses Jahr den Kunden A - nun arbeite ich dieses Jahr für die andere Agentur(Arbeitgeber B). Arbeitgeber B kannte ich aber schon vorher und habe sie nicht durch Arbeitgeber A kennengelernt... Meine Frage ist nun - kann es sein das ich die Vertragsstrafe zahlen muss? Viele Grüße, |
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