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Alt 08.02.2012, 15:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2012
Beiträge: 2
Standard Krankengeld

Hallo,

bin neu hier und hab gleich mal ne Frage.
Ich war in dem Zeitraum vom 01.12.2011 bis 08.01.2012 bei einer Leihfirma beschäftigt. Das war nur eine Zwischstation, da ich ab dem 09.01.2012 eine Arbeit die mir gefällt aufgenommen habe. In der Zeit war ich zwei Tage, sprich am 22.12 und 23.12 krank. Der Arbeitgeber zahlt ja nicht die ersten 4 Wochen wenn man Krank ist, aber meine Krankenkasse sagt das Sie mir kein Krankengeld zahlen können weil ich zu kurz bei dieser Firma beschäftigt war. Ist das richtig so und heißt das, dass ich für diese zwei Tage überhaupt kein Geld bekommen kann?

Ich danke euch für eure Hilfe im Voraus.

Gruß
Andi
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Stichworte
krankengeld, kurzbeschäftigung

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