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Alt 08.02.2012, 16:02
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Registriert seit: 08.02.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Krankengeld

Hallo Matthias,

In dem Brief von der Krankenkasse steht

"Bei Beschäftigungsverhältniss en besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit nich mindestens 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeldes hat ( vgl. % 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V )."

MfG
Andi
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krankengeld, kurzbeschäftigung

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