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Hallo
ehemaliger Arbeitgeber gekündigt zum 30.09.2009 bekommt heute 07.02.2012 Post vom Anwalt seines ehemaligen Arbeitgebers mit folgendem Inhalt: Es wäre seitens unseres Mandanten noch ein Punkt zu klären, und zwar die so genannte Nebenkasse. Bei den vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten des Steuerberaters ist aufgefallen, dass insoweit noch ein Betrag von 600 EUR offen ist. Zur Erklärung: Nach der Kündigung reichte der ehemalige Mitarbeiter Kündigungsschutzklage ein, die mit einem Vergleich auf Zahlung einer Abfindung und Zahlung der offenen Gehälter für August und September 2009 zu Gunsten des Ehemaligen Mitarbeiters endete. Die letzte Zahlung erfogte nach vorhergegangenen Kontopfändungen und einer zweiten Klage endlich im November 2011. Der ehemalige Mitarbeiter war zar in Besitz einer Baukasse (Nebenkasse) von 200 EUR zwecks Betankung seines Dienstfahrzeuges. War der Betrag verbraucht, wurde er gegen Vorlage der Quittungen wieder aufgestockt. War der ehemalige Arbeitgeber ( in 2009 schon in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten) nicht in der Lage, die Baukasse (Nebenkasse) wieder aufzustocken, trat der Mitarbeiter in Vorlage. Wie soll der ehemalige Mitarbeiter auf dieses Schreiben reagieren ? Hätte der ehemalige Arbeitgeber die Forderung nicht schon in seinem Kündigungsschreiben bzw. in der Gegenklage zur Kündigungsschutzklage des ehemaligen Mitarbeiters einfordern müssen ? Vielen Dank Wölfi |
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