Hallo,
ich habe meinen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma. In meiner vorherigen Stelle dort war ich als AÜG-Kraft eingestellt. Es ist eine Bürotätigkeit, keine Fertigungstätigkeit oder ähnliches.
Jetzt habe ich eine neue Stelle angetreten, bei der gleichen Zeitarbeitsfirma, allerdings wurde mit der Einsatzfirma ein Werksvertrag geschlossen. Darf das überhaupt gemacht werden? Ich dachte immer, Werksverträge sind nur dann gültig, wenn z. B. ein Mitarbeiter eines Unternehmens, das etwas fertigt, seinen Mitarbeiter bei dem Einsatzunternehmen arbeiten lässt, oder liege ich da falsch?
Von einigen Kollegen habe ich schon gehört, dass sich die Firmen durch diesen Werksvertrag nur Vorteile erschleichen wollen und dass es nicht rechtens ist, es kann sogar als Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Ich darf auch nicht in meiner Abteilung, für die ich eingeteilt wurde, arbeiten, sondern muss in einem extra Raum für externe Kräfte sitzen.
Das Thema ist, dass ich eine bessere Stelle bei einer anderen Firma bekommen könnte und möglichst schnell aus dem Vertrag raus möchte, in meine Arbeitsvertrag wird auf
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen verwiesen, und ich bin erst seit Juni letzten Jahres bei der Zeitarbeitsfirma angestellt.