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Die Firma an die du per Werksvertrag verliehen bist, hat dir gegenüber, aber keinerlei Weisungsbefugnis. Deine Firma hat sich gegenüber der Auftrag gebenden Firma lediglich verpflichtet eine bestimmte Dienstleistung zu erfüllen. Ihr solltet in diesem Fall nur Anweisungen eurer eigenen Firma entgegen nehmen und jede Anweisung von einem Vorgesetzten der Auftraggeber Firma nicht reagieren.
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