AW: Rückzahlung aller Fortbildungskosten der letzten 3 Jahre rechtens
Zitat:
Zitat von bocian
Die Lehrgänge waren maxcimal 5 Tage lang man hat eine intensive einweisung in neue Systeme bekommen (Software / HArdware).
Bei einem konnte ich eine freiwillige Zertifizierung machen die aich auch bestand.
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Zitat:
Zitat von meistermacher
Wenn es sich um Tageslehrgänge gehandelt hat, die erforderlich waren, damit du deinen Job erledigen konntest, so ist das keine Fortbildung die zurück verlangt werden kann, da es sich lediglich um ein erforderliches Arbeitswerkzeug handelt, wie der Hammer und Schraubendreher beim Schreiner.
Wenn der 3 stück verbraucht in seiner 3-jahrigen Laufbahn und dann kündigt, weil er woanders mehr verdient, wird er die auch nicht zurück zahlen müssen.
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Na ja ; aber streiten werde ich mit Euch nicht !
Ich werfe nur das mal in die Runde:
Rückzahlung Fortbildungsmaßnahmen Arbeitsrecht Anwalt Dr. Palm Rückzahlung
Grüsse,sueton
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Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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