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Hallo zusammen. ich erkläre mal kurz meine Situation und stelle dann die frage :-)
Seit 01/2009 bin ich Angestellter der Stadtverwaltung, als Feuerwehrmann. Dazu gehört eine Ausbildung zum Brandmeister, bestehend aus Einführungslehrgang und Abschlusslehrgang. Einführungslehrgang: 03/2009-09/2009 Abschlusslehrgang: 01/2011-03/2011 Dazu musste ich eine Fortbildungsvereinbarung unterschreiben mit folgenden inhalt: 3.Der Arbeitgeber bewährt dem Geschäftigten die notwendige Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge für den EInführungslehrgang sowie den Abschlusslehrgang 5. Der Beschäftigte ist zur Rückzahlung der im Freistellungszeitraum gemäß Pkt. 3 gewährten Bezüge verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt, auf seinen Wunsch aufgehoben wird oder wenn es aus wichtigem Grund seitens der Stadtverwaltung gekündigt wird. Für je 1 Jahr der Beschäftigung ab beendigung des Lehrganges werden 1/4 der Rückzahlungsbeiträge erlassen. Jetzt meine Frage: Ist dir Forderung tatsächlich so durchzusetzen? Es ist doch am ende auch arbeitszeit gewesen während dieser Fortbildung? Kann ich bei einer Kündigung meiner seits irgendwie gegen diese Rückzahlung vorgehen? Ich danke den jenigen die hier eine Antowrt wissen schoneinmal für ihre Mühe :-D |
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