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Alt 05.02.2012, 12:58
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Standard Entzug von Kernaufgaben - gerichtliche Klärung in jedem Fall möglich?

Hallo

In einem Arbeitsvertrag für einen Verwaltungsangestellten steht, dass er für die sog. Bewohnerverwaltung inkl. Abrechnung von Leistungen zuständig ist. Im Betrieb gibt es nur eine Person, die eine solche Aufgabe zu erfüllen hat.

Der Angestellte ist beim Arbeitgeber in Ungnade gefallen und eine längere Krankheit wurde nun ausgenutzt, um die Krankheitsvertretung jetzt weiter zu beschäftigen und dem Angestellten seine Kernaufgaben - Bewohnerabrechnung, Bargeldkassen-Verwaltung - abzunehmen. Dies geschah alles per einfacher mündlicher Anweisung ohne jede Erklärung usw.

Einen Tag nach dem Aufgabenentzug macht der Arbeitgeber seine Anweisung in der Art wieder rückgängig, dass er dem Angestellten sagt, dass er nun auch wieder seine Kernaufgaben wahrnehmen kann - die ehemalige Krankheitsvertretung bleibt aber ebenso zuständig.
Nun sind also zwei Kräfte da, die ein und dieselbe Aufgabe erfüllen sollen.

Der Angestellte hat noch am Tag des Aufgabenentzugs durch den AG einen Anwalt kontaktiert. Jetzt, nachdem der AG seine Anweisung wieder rückgängig gemacht hat, sieht dieser Anwalt zunächst keinen gerichtlichen Klärungsbedarf.

Der BR des Betriebes des Angestellten ist nun in heller Aufregung und meint, dass der Angestellte unbedingt handeln müsse und seinen Aufgabenbereich gerichtlich Klären lassen soll. Der BR hat der Weiterbeschäftigung der Krankheitsvertretung und auch der vorläufigen Einstellungen widersprochen, fragt sich jetzt aber, ob er sich angesichts der Handelns des Angestellten (vorerst keine Klage) überhaupt eine so große Mühe machen sollte, wo doch der Angestellte offenbar kein großes Interesse an einer Klärung seiner Position hat.

Ich frage mich, ob der BR hier nicht unnötig Druck auf den ohnehin angeschlagenen Angestellten ausübt. Hat der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts nicht doch die Möglichkeit Aufgaben anders zu verteilen und ggf. zwei oder noch mehr Personen mit ein und derselben Aufgabe zu beschäftigen - egal wie unsinnig oder unwirtschaftlich das ist?
Die Absicht des AG ist zwar klar, aber wie kann sich der Angestellte wehren?

Fragen:
Was kann der Angestellte zur Klärung der Situation tun? Kann er verhindern, dass der Arbeitgeber ihm in Zukunft wieder seine Kernaufgaben entzieht und ihn zum Nichtstun "verurteilt"?
Kann der Angestellte überhaupt auf dem Klagewege etwas erreichen?
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arbeitsaufgaben, arbeitsinhalte

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