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da gibt es noch das hier
§ 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wobei evtl. ausschlußfristen in tarif-oder arbeitsverträgen eher zweitrangig wären...
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG |
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