|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo zusammen,
Nachdem ich gestern meinen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung ausgefüllt habe bin ich in meinen Arbeitsvertrag auf folgend Klausel gestoßen: "...Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages ist abhängig von der Erteilung der Befugnis zum Umgang mit Verschlusssachen...." Das mir mein AG kündigen kann, wenn ich bei der Sicherheitsüberprüfung durchfalle ist klar, aber könnte man das auch so verstehen, dass der Vertrag dann an sich unwirksam ist und ich sagen wir mal, wenn ich nach einem halben Jahr, die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehe sollte, mein Gehalt zurückzahlen muss ? Ich hoffe, Ihr könnt mir da helfen? |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|