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Alt 04.02.2012, 11:59
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Standard AW: Arbeitslosengelt bei unwirksamen Arbeitsvertrag ?

Zitat:
Zitat von MaXwell007 Beitrag anzeigen
Siehe Sicherheitsüberprüfungsge setz ? Wikipedia

Was auch noch sehr wichtig ist: Gibt's dann Arbeitslosengeld?
Denn genau genommen gabs ja keine Kündigung...
es liegt offenbar ein arbeitsvertrag vor, der eine auflösende bedingung beinhaltet
TzBfG - Einzelnorm

d.h. der vertrag wird nicht unwirksam,
sondern endet mit eintreten dieser auflösenden bedingung
nach maßgabe des § 15 TzBfG zwei wochen nach unterrichtung durch den AG,

die frage wäre, ob diese klausel nach maßgabe der AGB-Kontrolle wirksam wäre ,
da du ja offenbar auch ohne diese überprüfung bereits längere zeit dort arbeitest bzw. arbeiten konntest

für den bezug von ALG 1 wären drei bedingungen nötig :

1. du musst arbeitslos sein
2. du musst die anwartschaft erfüllt haben
Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de
3. du musst dich persönlich arbeitslos gemeldet haben

sperrfristen wären in deinem fall nicht zu erwarten,
außer du meldest dich verspätet arbeitssuchend (1 woche sperrfrist)
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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