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Zitat:
kommen wir nun zum thema zurück: sothotygianAW: Arbeitszeiten wir sind in der firma 5 angestellte. und die chefin das problem ist nur sie bezahlt die fahrt zwischen den kunden nicht. jetzt meine frage gibt es irgendwo ein urteil was dieses beinhaltet worauf sie mir die zeiten wenn wir für die möbelfirma fahrn auch bezahlen muß . wenn irgeneiner was weiß bitte schreiben Was ist die Aufgabe laut AV des Herrn Sothotygian: Möbelaufbauen bei den Kunden des Möbelhauses. Arbeitsort: Wohnung der Kunden Arbeitsbeginn somit beim Kunden Arbeitsende somit beim Kunden. Wenn er nun 2 oder 3 oder 4 Kunden an einem Tag erledigen will, um mehr Geld zu verdienen, wo steht dann im AV das zur Arbeitszeit auch die Wegezeit gehört, wenn nur das Aufbauen bezahlt wird und nur das Aufbauen die beschriebene Tätigkeit im AV ist? Bekommst du die Fahrt zu deiner Arbeitsstätte und den Weg zurück denn auch als Arbeitszeit vergütet? Ich könnete noch weiter mutmassen, kaffeesatzlesen etc. fest steht, ohne den vollumfänglichen AV (Arbeitsvertrag) ist es schwer zu sagen was rechtens ist und was nicht. Gruß Meistermacher |
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