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Alt 03.02.2012, 13:52
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Standard Nebenjob nur vormittags möglich?

Hallo zusammen,

ich habe einen ersten Job mit 40-Stunden-Woche seit ca. 11 Jahren im öffentlichen Dienst. Seit sechs Jahren arbeite ich nebenbei in einer anderen Behörde zusätzlich auf Basis geringfügiger Beschäftigung mit 3,5 Std. pro Woche. In den sechs Jahren Nebenjob konnte ich meine Arbeitszeit sehr flexibel einbringen. Nach einem Merger wird nun von mir erwartet, dass ich meine Arbeitszeit im Nebenjob am Vormittag einbringe. Meine Bitten und Alternativvorschläge wurden nicht angenommen. Gegenvorschläge liegen im Bereich der Kernarbeitszeit (z. B. 13 - 15 Uhr) das kann ich mit meinem ersten Job nicht vereinbaren. Im Augenblick komme ich morgens von sieben bis neun an zwei Tagen in der Woche in die Arbeit und gehe danach zum Hauptjob.

Die große Flexibilität der vergangenen sechs Jahre bei der Einbringung der Arbeitszeit ist nicht im Arbeitsvertrag dokumentiert, lediglich die Wochenarbeitszeit. Man wäre in der neuen Behöre sicher sehr glücklich, wenn ich den Nebenjob aufgeben würde, diese Alternative wurde mir von unterschiedlichen Arbeitgebervertretern bereits nahegebracht. Die Option hab ich nur leider nicht.

Kann der Rechtsnachfolger mir ein Arbeitszeitfenster vorgeben, dass mich objektiv so in Schwierigkeiten bringt und so stark von einer langjährig gelebten Praxis abweicht?

Vielen Dank!
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Stichworte
arbeitszeit, kernarbeitszeit, nebenjob

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