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Alt 03.02.2012, 22:06
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Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 8.318
Standard AW: Nebenjob nur vormittags möglich?

Wenn die Lage der Arbeitszeit nicht vertraglich festgelegt ist, wird sie auch nach langjährig gleicher Praxis nicht zum Vertragsbestandteil oder betrieblicher Übung

Der AG kann die Lage der Arbeitszeit mittels Direktionsrecht, natürlich nach Treu und Glauben, festlegen.

Man könnte natürlich den AG mal fragen, wieso er jetzt unbedingt genau Zeiten festlegen muss, muss die Arbeitszeit genau da erbracht werden und wieso.

MfG
Matthias
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Stichworte
arbeitszeit, kernarbeitszeit, nebenjob

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